Schrödingers Opfer
Spezieller Prozess am Landgericht: Es existiert ein Opfer einer Straftat, aber gleichzeitig auch nicht. Und auch beim Täter gibt es Ungereimtheiten. Zum Fall:

Der Angeklagte macht einen sehr ruhigen Eindruck, als er im großen Saal 103 des Landgerichts auf den Beginn seines Prozesses wartet. Er trägt eine schwarze Jacke mit Pelzkragen, darunter ein FC-Bayern-Trikot sowie eine dunkle Hose. Etwas zusammengesunken sitzt er, umrahmt von einem Dolmetscher und seiner Verteidigerin Kerstin Rieger, an der Anklagebank. Versuchter Mord wird ihm vorgeworfen.
Anklage: Versuchter Mord
Am 29.01.2024 soll er den Geschädigten nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Messer in Höhe der Achsel in den Oberkörper gestochen haben, um diesen zu töten. Zudem soll er den Geschädigten anschließend verfolgt haben, bis dieser in einen Imbiss flüchtete. Dabei soll er mehrfach versucht haben, ihn mit dem Messer erneut zu stechen, um sein Tötungsvorhaben fortzuführen. So lautet die (verkürzte) Anklage der Staatsanwaltschaft Gera. Akute Lebensgefahr soll jedoch nicht bestanden haben.
Man will kein schlechter Nachbar sein
Der Angeklagte Mohamed Hamadouche* wurde 1992 in Tiaret/Algerien geboren. 2019 kommt er nach Deutschland, lebt in Schweinfurt. Nach Gera kommt er, weil hier sein Bruder wohnt. Er wohnt erst ein Stück bei ihm, dann kommt er in der Friedrich-Engels-Straße unter. Er sucht sich einen Job und fängt als Maschinenhelfer bei einem Verarbeitungsunternehmen in Gera an. Für eine Weile ist alles ruhig. Er beendet sogar seinen Kokainkonsum, um mehr Schlaf für die Schichtarbeit zu bekommen. Nur noch Haschisch konsumiert er.
Dann meldet sich Abdelghani Mostefai, sein Nachbar aus Algerien. 20 Meter haben sie dort voneinander entfernt gewohnt. Er suche eine Unterkunft, ob er nicht bei ihm übernachten kann. Hamadouche sagt zu. So teilen sich beide das kleine Zimmer. In der einen Ecke liegt die Matratze von Hamadouche, in der anderen die von Mostefai. Dazwischen häuft sich Gerümpel. Wie im Rest der Wohnung.
Doch Mostefai ist kriminell. Er klaut und stiehlt. Im Nachbarzimmer stapelt sich das Beutegut. Hamadouche gefällt das gar nicht. „Ich habe zu ihm gesagt: Du musst die Unterkunft verlassen, weg von diesem Haus!“ Seit rund 25 Jahren kennen sie sich. Aber das geht zu weit. Mostefai will nicht ausziehen. Er hat mehrere Messer, mit denen er Hamadouche bedroht. Eine Woche lang streiten sie sich. Dann verschwindet Mostefai. Es ist der 29. Januar. Als Hamadouche von der Arbeit zurückkommt, ist Mostefai wieder da. Am Wohnungseingang kommt es zum Streit. Hamadouche soll Mostefai den Schlüssel wiedergeben, doch er will nicht.
Es kommt zu einer Auseinandersetzung. Wie und was genau dabei passiert, lässt sich im Gerichtssaal nicht mehr genau rekonstruieren.
Mostefai packt Hamadouche an der Schulter, der fühlt sich bedroht. Aus einem Kinderwagen, der aus irgendeinem Grund da herumsteht, zieht er ein Messer und sticht zu. Als er das Messer aus Mostefais Oberkörper zieht, sieht er Blut an der Klinge und lässt erschrocken ab. Mostefai rennt weg, die Treppe runter. Er flüchtet sich um die Ecke in einen Imbiss, verliert dabei beide Pantoffeln. Hamadouche flitzt kurz hinterher, drei, vier Schritte, dann geht er zurück zur Wohnung. Er hat sein Ziel erreicht – Mostefai ist weg. Hamadouche geht zurück in sein Zimmer und raucht einen Joint zu Ende, den er zuvor begonnen hat.
Mostefai bekommt im Imbiss unterdessen erste Hilfe. Die Polizei wird gerufen. Die kommt in großer Anzahl, Standard bei Notrufen zu Streitereien mit Messern. Sie kommen nach dem Rettungsdienst an.
In der zugemüllten Wohnung finden sie nicht nur Drogen, sondern auch zahlreiche Messer und Macheten. Eines hatte sich Hamadouche als Abwehr gekauft, die anderen gehörten Mostefai. Das Tatmesser wird aber nicht mehr gefunden. Dafür ein weiteres von Mostefai am Eingang vom Imbiss. Hamadouche weist sich bei der Polizei mit einem französischen Pass als Pascal Kalil aus und gibt zu, dass er den anderen mit dem Messer verletzt hat. Nach Augenschein eines Polizeioberkommissars war er unter dem Einfluss von Drogen. Hamadouche wirkte unruhig und brauchte Zeit beim Denken.
Bei weiterer Überprüfung durch die Kripo wird seine wahre Identität geklärt und festgestellt, dass er in Bayern aus dem Maßregelvollzug geflohen ist.
Der Geschädigte taucht unter
Abdelghani Mostefai kommt ins Krankenhaus. Er hat Glück. Das Messer dringt auf Höhe der Achselhöhle in die linke Seite des Brustkorbs ein. Die etwa zehn Zentimeter lange und zwei Zentimeter breite Klinge verfehlt Herz und Lunge, sondern verschwindet in der Brusthöhle. „Zu keinem Zeitpunkt akute Lebensgefahr“, erklärt der Rechtsmediziner Tobias Fischer vor Gericht. Weitere Verletzungen stellt Fischer nicht fest und damit keine Hinweise auf eine vorangegangene Auseinandersetzung.
Mostefai liegt auf der Intermediärstation, einer Zwischenstation zwischen Intensiv- und Normalstation. Er wird dort behandelt und befragt. Anscheinend wird seine Identität nicht richtig überprüft. Auch sein Name ist falsch. Kaum kann er entlassen werden, verschwindet er. Seitdem fehlt jede Spur von ihm. Auch sein Diebesgut ist auf einmal weg.
„Was ist jetzt los, ziehen die aus? Warum stehen bei mir im Flur so viele Koffer?“, wundert sich Günther Brungs*. Er ist der eigentliche Mieter und Bewohner der Unterkunft in der Friedrich-Engels-Straße. Brungs, 64, ist selbstständiger Hausmeister und Rentner. Bart und Haare zerzaust, die schmale Figur gebeugt. Seine Arbeitskleidung ist sehr dreckig, die Jacke offen. Auf dem T-Shirt steht irgendwas mit Odin und Valhalla. „Ich höre schwer“, ruft er, als er den Saal betritt. Erst nimmt er im Zeugenstand Platz, aber hier klappt es mit der Verständlichkeit gar nicht. Also bietet der Richter an, dass er sich direkt vorne an den Richtertisch stellt. Dort steht Brungs und versteht trotzdem kaum den Richter, der ihn anschreit.
Einen Streit zwischen beiden habe Brungs nicht mitbekommen, auch vom Diebesgut wusste er nichts. Aber Messer und ein süßlicher Geruch sind ihm aufgefallen. Und am Tag nach der Tat kam eine unbekannte Person mit einem PKW mit französischem Kennzeichen und hat 9–10 Koffer von Mostefais Sachen eingesackt. Mostefai und Hamadouche hat er seither nicht mehr gesehen.
Wer ist er?
Vieles zur Person Mohamed Hamadouche ist unklar. Er behauptet, er sei als Sohn algerischer Eltern in Deutschland geboren und habe hier bis zur Rückkehr nach Algerien Mitte der 1990er Jahre gelebt. An diesem Part gibt es erhebliche Zweifel. Angeblich hat er vier Kinder, jeweils zwei Zwillinge. Zwei in Algerien und zwei in Deutschland. Eine Adoptivfamilie will er auch noch haben. Doch auch das lässt sich nicht nachweisen.
In Algerien ging er erst zur Schule, dann studierte er Psychologie. Er schafft sogar einen Abschluss. Doch einen Beruf in dieser Richtung übt er nicht aus. Er führt ein Geschäft für Kindermode. 2019 flüchtet er nach Europa. Über die Türkei, Griechenland und die Balkanroute kommt er nach Italien. Von dort reist er nach Deutschland. Hier wird er das erste Mal kriminell. Unerlaubte Einreise ohne gültigen Pass, 40 Tagessätze zu 10 Euro, urteilt das Amtsgericht Schweinfurt. Nach einer Weile reist er zu seiner Schwester nach Frankreich. Wie Hamadouche erzählt, sitzt er eines Tages in Paris in einem Café, als ihm ein Unbekannter ins Bein sticht. Daraufhin kehrt Hamadouche nach Deutschland zurück. Und erneut: unerlaubte Einreise ohne gültigen Pass. Diesmal 80 Tagessätze zu 10 Euro.
Hamadouche lebt in Schweinfurt. Zweimal wird er hier beim Klauen erwischt. Einmal ein T-Shirt und einmal ein Parfüm für 68 Euro. Weil er seine Geldstrafen nicht begleicht, muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Er kommt in die JVA Würzburg. Er ist nicht lange dort, dann kommt es zum Streit mit einem Mithäftling. Der nennt ihn verrückt, will nichts mehr mit ihm zu tun haben. Erst zertrümmert Hamadouche einen Spiegel, dann stapelt er Bettwäsche auf seiner Matratze und zündet diese an. Ein großes Feuer entsteht, die Zelle ist schnell verraucht. Hamadouche sitzt gegenüber des Feuers und schaut zu. Zwei JVA-Beamte ziehen ihn raus. Erneut wird er vom Amtsgericht Schweinfurt verurteilt. Schwere Brandstiftung, diesmal mit Unterbringung in einer Klinik. Er soll zur Tat in einem akut psychotischen Zustand gewesen sein.
Hamadouche kommt nach Schloss Werneck in die psychiatrische Klinik. Mehrfach versucht er dort, sich das Leben zu nehmen, auch mit anderen kommt es zu Streit. Doch es gibt auch gute Phasen, er bekommt sogar Freigang. Doch im November 2023 machen die bayerischen Behörden einen Fehler und schicken ihm den Ausweisungsbescheid in die Klinik. Hamadouche nutzt einen Tagesausflug und haut ab.
Freispruch
Noch am zweiten Verhandlungstag wird plädiert, dann zieht sich die Kammer zur Urteilsfindung zurück. Knapp zwei Stunden später verkündet der vorsitzende Richter Uwe Tonndorf: Der Angeklagte wird freigesprochen. Außerdem trägt er die Verfahrenskosten und soll in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Dort war er seit seiner Festnahme wieder untergebracht.
Die Aussage des Geschädigten Mostefai, dass Hamadouche ihn bis zum Imbiss verfolgt hat, um ihn zu töten, sieht das Gericht als widerlegt. „Dem Geschädigten kann man insoweit folgen, dass er ’ne Stichverletzung hat.“
Das Gericht sieht keinen Tötungsvorsatz. „Ich wollte ihn nicht töten“, versicherte Hamadouche zu Beginn des Prozesses. Er wollte nur, dass er geht. Das hat er erreicht. Damit war für Hamadouche die Sache erledigt.
Dass die Stelle im Brustkorb links beim Herz nicht bewusst gewählt wurde, sondern entsteht, wenn man mit rechts auf einen Körper einsticht, ist klar. Dass Hamadouche im Gerichtssaal mit links Notizen macht, wird nicht thematisiert. Es ändert auch nicht sonderlich was am Hergang, stand der Kinderwagen mit dem Messer doch rechts von ihm. Mit dem Dolmetscher und einem Kugelschreiber wurde die Situation im Gerichtssaal nachgestellt. Die Tat, eine gefährliche Körperverletzung, bleibt für das Gericht rechtswidrig, aber man geht nicht davon aus, dass sich Hamadouche irgendwelche Gedanken gemacht hat. Denn er war in einem Zustand der Schuldunfähigkeit.

Freigesprochen, aber nicht frei
Bevor die Plädoyers gehalten werden, informiert der Gutachter Dr. Martin Flesch, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, das Gericht über seine Erkenntnisse und Diagnosen zu Hamadouche. Dr. Flesch kennt ihn seit 2022 und hat ihn auch während des Prozesses beobachtet. Er erklärt, dass „höchstwahrscheinlich ab 2020 eine klinisch manifeste Schizophrenie besteht“. Hamadouche hat eine paranoide Schizophrenie. Ob die durch den Drogenkonsum kommt, oder er mit den Drogen die Symptome bekämpfen will, ist unklar. Die berechtigte Frage, ob der Psychologie-Student Hamadouche das Ganze nur simuliert, kann der Gutachter nicht eindeutig beantworten. „Das kann ich faktisch und theoretisch nicht ausschließen. Aber nur in den Situationen, in denen er selbst nicht psychotisch ist.“ Über einen solch langen Zeitraum und mit einer eindeutig festgestellten Diagnose ist es unwahrscheinlich. „Ich will in Knast gehen“, sagt Hamadouche im letzten Wort nach den Plädoyers. Dazu müsste er nicht simulieren, sondern voll schuldfähig sein.
Ein wiederkehrendes Merkmal seiner Erkrankung: Hamadouche gibt immer wieder an, bestohlen worden zu sein. Das führte zu Konflikten in Schloss Werneck, das warf er Mostefai vor, und das nannte er einmal als Grund, warum er von seiner Familie in Algerien weg ist.
Auch andere Sachen plagen ihn. Mal behauptet er, ihm sitzen Spinnen in der Schläfe, die sich im Kopf umherbewegen und Zischlaute von sich geben. Um sie zu vertreiben, schluckt er Schrauben. Ein anderes Mal sind es Käfer auf der Haut. Auch sei er als Kind in Deutschland missbraucht worden und habe den Täter in der JVA Würzburg wiedergetroffen. Im August lief er wiederholt mit Winterjacke durch die Station.
Hamadouche hat auch klare Momente. Dann kann er mit dem Pflegepersonal detailreich über Inhalte seines Studiums sprechen und Diskussionen über Freud oder Maslow führen.
Als der Gutachter seine Erkenntnisse vorträgt, wird Hamadouche das erste Mal laut. „Wie können sie das wissen? Gehen sie in Kopf? … Mir geht’s gut… Ich bin fertig Drogen, keine Krankheit. Ich kann arbeiten, ich kann Bewegung. Er hat mich beklaut. Wenn einer beklaut mich, ich muss ihn schlagen … Ich bin keine verrückt. Ich bin normal!“ Sein Wutanfall belegt die Erkenntnis von fehlendem Krankheitsbewusstsein durch den Gutachter.
Es ändert sich nichts
Das Gericht zeigt Verständnis für die Situationen, in denen sich Hamadouche mit seiner Erkrankung befand. Der Vorsitzende Richter Tonndorf nennt die Haft tödlich für jemanden mit Schizophrenie. „Und dann haben wir die Unterkunft gesehen, die ist natürlich nochmal einen Ticken schärfer als die JVA.“
Doch sie müssen ihm auch einen bedingten Tötungsvorsatz unterstellen, durch die Gleichgültigkeit. Laut Gutachter kann „prinzipiell jede unbeteiligte dritte Person Opfer werden“. Bislang richteten sich seine Aggressionen nur gegen Personen aus seinem Umfeld. Aber im Wahn, insbesondere mit Angst, kann mehr passieren. Auch zum eigenen Schutz wollen sie ihn unterbringen. „Wir können ihn nicht auf die Straße setzen, weil er zeitnah konsumiert und abtaucht“, erläutert Richter Tonndorf das Urteil.
Zum Schluss wendet sich Richter Tonndorf noch einmal persönlich an den Angeklagten: „Ich rede jetzt mal Klartext, Herr Hamadouche. Für sie ändert sich nichts. Die Tat ist aufgeklärt, aber es ändert sich nichts.“
*Namen geändert



