„Wir wollen den Dschihad machen & auswandern, Inshallah” – Die Chronologie des Thüringer ISPK-Verfahrens
Zwei Afghanen aus Gera wollten sich erst dem IS in Nigeria anschließen, dann in Schweden einen Terroranschlag verüben. Die Behörden stoppten sie. Jetzt ist ihr Urteil rechtskräftig. Die ganze Story:

Ibrahim M. G., 1994 in Kundus/Afghanistan geboren, ist tadschikischer Herkunft und wächst ab dem Alter von sieben Jahren als Vollwaise auf. Er geht bis zur sechsten Klasse in die Schule, dann arbeitet er in der Landwirtschaft. 2008 flieht er über den Iran nach Europa, kommt in den Niederlanden an. Er macht einen Sprachkurs, arbeitet. 2014 wird er abgeschoben. Zurück in Afghanistan arbeitet er als Bauer und Taxifahrer. Weil er einer von zwei Autofahrern im Dorf ist, zwingen die Taliban ihn dazu, Fahrten für sie zu erledigen. Dabei kommt er auch nah an die Front, bringt Personen ins Kriegsgebiet. Einmal gerät er in ein Gefecht und wird von einem Hubschrauber beschossen. G. kommt unbeschadet davon. Aber in ihm wächst eine tiefe Abneigung gegen die Taliban. Er flieht 2015 aufgrund der allgemeinen schlechten Sicherheitslage erneut nach Europa, kommt nach Deutschland. Er landet in Gera, findet eine Frau und absolviert den Deutschkurs B1. G. bekommt irgendwann auch einen Job. Wie viele Migranten in Gera jobbt er beim Paketdienstleister GLS und bei Amazon. Zuletzt war G. bei einer Textilfirma. Davon kann er leben und seine Familie ernähren. Sie bekommen zwei Kinder. 2023 ist seine Frau mit dem dritten Kind schwanger.
Über Glaubensfragen zum IS
G. verbringt viel Zeit mit der Glaubenslehre. G. ist Sunnit. In Telegrammgruppen tauscht er sich mit anderen Muslimen aus. Klickt sich über Kanalempfehlungen und Werbung immer tiefer. Vermutlich, weil er seine Ablehnung gegen die Taliban zeigt, kommt er mit Personen in Kontakt, die dem Islamischen Staat nahestehen.
Eine dieser Personen ist „Akhi“, arabisch für Bruder. Beide chatten viel. Ende Mai 2023 schreibt G. Akhi „Gott leitete mich in die richtige Richtung“ und „Ich habe den IS für mich entdeckt“. Akhi erzählt G. von den Frauen und Kindern, die im Flüchtlingslager Al-Hol unter schlimmen Bedingungen leben. Al-Hol ist ein riesiges und berüchtigtes Lager für Angehörige von IS-Kämpfern in Nord-Syrien, welches zum damaligen Zeitpunkt von kurdischen Kräften bewacht wurde. G. will helfen und sammelt Geld. Wie viel Geld er in einem Lebensmittelladen in der Leipziger Straße einzahlt und wie viel Geld über das Hawala-System bei den Mittelsmännern im Iran ankommt, kann nicht genau geklärt werden. G. sieht es als „Almosengeld“ für die Waisenkinder und als Finanzierung für die Operation bei einem kleinen Mädchen. Aber was genau die Empfänger mit seinem Geld machen, kann er nicht sagen. Rückmeldung von Akhi bekommt er nicht.
Auch Ramin N. gibt Geld dazu. N. ist Pashtune, wurde 2000 in Kabul geboren und kam 2016 nach Deutschland. Er und G. kennen sich von der Arbeit und aus der Al-Rahman-Moschee in Gera, verbringen privat auch Zeit miteinander. Er ist Gs. einziger wirklicher außerfamiliärer Kontakt.
N. wohnt zusammen mit seinem Bruder Samin in einem Plattenbau in Bieblach-Ost. Seine Mutter lebt noch in Afghanistan, fast täglich haben sie Kontakt. In Afghanistan hat er vor allem Zeit zu Hause verbracht. Etwa 2011 kommt er von zu Hause weg, erst in den Iran, dann in die Türkei. Lesen und Schreiben lernt er erst in Deutschland, wo er Schulbildung nachholt. Seinen Realabschluss beendet er aber nicht, da er 2020 seine Aufenthaltsgenehmigung bekommt und nun lieber arbeiten will. 2017 wurde er durch einen Ladendiebstahl und schwere Körperverletzung erstmalig straffällig.
Auf nach Nigeria
Bei Spenden an das Lager bleibt es nicht. G. will mehr tun. Er wird an andere IS-Kontakte weitergeleitet. Im Sommer 2023 schreibt er: „Wir wollen den Dschihad machen und auswandern, Inshallah”. G. will nach Nigeria, um sich dort dem IS anzuschließen. N. würde ihn begleiten. „Wir sind zu weit und möchten auswandern“, schreibt er einem Kontakt, „stellen Sie uns den Mujaheddin vor.“
„Islambezogene Gefühle und Dschihad“ nennt G. später seine Beweggründe. Wirklich eine Vorstellung, was er dort machen soll, hat er nicht. Er wird an weitergeleitet an ein Emigrationsbüro. Aber Rückmeldung bekommt er nicht.
Im August 2023 schrieb G. einem Chatpartner: „Ich habe mich selbst informiert und die Kenntnis erlangt, dass der IS im Recht ist.“
Am 3. August erreicht G. von Akhi ein Treueeid von neuen IS-Khalifen Abu Hafs al-Hashimi Al-Qurashi. G. schlussfolgert, dass bisheriger Kalif gestorben ist, wünscht ihm einen Märtyrertod und erneuert seinen Treueeid. G. gehört damit dem „Islamischen Staat Provinz Khorasan“, kurz ISPK, an. Er hat den noch bei Facebook eingestellt und an N. geschickt. Danach telefonieren sie 25 Minuten.
G. nimmt auch Selfies auf, bei denen er den Tauhid-Finger zeigt. Der gen Himmel gestreckte Zeigefinger ist ein gern von Islamisten benutztes Zeichen.
Neues Ziel: Terroranschlag auf das Parlament in Stockholm
Im Sommer 2023 kommt es in Schweden zu mehreren öffentlichen Koran-Verbrennungen. Daraufhin gibt es enorme Empörung und Proteste in der muslimischen Community. Radikale Islamisten, darunter der IS, drohen mit Vergeltung. Auch G. und N. bekommen davon mit. Gs. Kontakte schlagen ihm Racheaktionen vor. „Sie sagten uns: Als Reaktion auf diese Koranverbrennungen soll etwas passieren, damit das nicht mehr passiert.“
Es entsteht ein Plan: G. und N. wollen nach Schweden, um mit Schusswaffen das Parlament in Stockholm anzugreifen. Sie wollen dabei möglichst viele Parlamentarier und Polizisten töten. Es soll diejenigen treffen, die „die Gesetze gemacht haben, Koranverbrennungen zu erlauben“.
Mitte August bekommt G. Kontakt zu “Talha”. Der scheint ein sehr hohes Tier beim IS zu sein. Talha gibt G. konkrete Anweisungen und Tipps, stellt klar, dass der Anschlag nach Maßgaben des IS durchgeführt werden soll. „Ist diese Waffe geeignet?“, lautet Gs. erste Nachricht an Talha. Einen konkreten Zeitpunkt für den Anschlag gibt es nicht. G. und N. sollen erst Waffen besorgen. Dabei wollten G. und N. erstmal nach Schweden zum Auskundschaften fahren. Talha und ein “Mohammad Ramin” besprechen sich mit G., schicken ihm ein Verschlüsselungsprogramm. Der hat viel zu lernen. „Ich hatte nie eine Waffe in der Hand gehabt. Ich weiß nicht, wie das geht.“
Sie überlegen Strategien. G. schlägt vor, sich eine Waffe zu holen und dann bei dem Angriff Waffen von erschossenen Polizisten zu erbeuten.
„Was habt ihr erreicht?“ Talha fragt beinahe täglich bei G. nach.
„Bemühe dich!“

N. hat Kontakt zu einem Albaner, von ihm könnten sie eine Pistole bekommen. Den könne er in einer Gasse im Südbahnhofsviertel, auch Klein-Aleppo-Kiez genannt, treffen. Für 500 Euro könnten sie die Pistole haben, aber N. und G. zweifeln, ob sie einwandfrei funktioniert. Danach sieht N. den Albaner nicht wieder. „Hätten wir sie gehabt, dann wären wir auf dem Weg zu unserer Operation“, informiert G. eine Kontaktperson.
Beide verhalten sich zunehmend konspirativ. Sie beobachten aufmerksam die Umgebung, gehen an Orte mit geringem Personenaufkommen und laufen Wege oft doppelt.
G. bekommt in dieser Zeit von seinen IS-Kontakten viel Propaganda zugeschickt, wie einen Film mit dem Titel „Politische Pädophilie der Taliban“. Er ist entschlossen. „Mindestens 100 von ihnen will ich in die Hölle schicken.“ Beide haben schon Bilder vom Parlament im Internet angeschaut und nach Hotels und Flügen recherchiert. G. hat auch Zeit für solche Recherchen. Seit einigen Wochen ist er arbeitslos. Einem Kontakt schreibt er, dass er losziehen möchte, sobald seine schwangere Frau entbunden hat. Trotz seiner Familie ist er entschlossen zu sterben. „Gott würde uns am Ende einen Märtyrertod zustehen. Wir sollten nicht lebend in die Hände der Ungläubigen fallen.“
Auch N. scheint entschlossen. Er schickt G. ein Video mit dem Titel „Ich gehöre nicht zur Gruppe der Feiglinge“, in dem der Märtyrertod verherrlicht wird.
Waffensuche auf dem Schwarzmarkt
Am 9. September 2023 beschließen G. und N., in die Tschechische Republik zu fahren, um dort auf einem Asiamarkt nach Waffen zu schauen. G. hat sich vorab im Internet schlau gemacht, wo man Waffen bekommt und wie die rechtlichen Begebenheiten sind. Sie stoppen kurz an der Sparkasse, wo N. noch einmal Geld abhebt. Dann besuchen sie auch noch einmal die Moschee.
Über tausend Euro und zwei Screenshots von Waffen auf dem Handy haben sie dabei. N. hat sich extra eine Führerscheinanzahlung bei Geras bekanntester Fahrschule zurückgeholt.
Um nicht so sehr aufzufallen, stutzt sich G. seinen Bart. Es ist ein Vorschlag von Talha. Er hat auch zu Waffengesetzgebungen in Tschechien recherchiert. „Wir sind auf dem Weg nach Tschechien“, schreibt er Talha, „bete, dass sich etwas findet.“
Auf dem Markt bei Cheb angekommen, finden sie nicht, was sie suchen. Schusswaffen gibt es keine. Sie kaufen Getränke, eine Geldbörse und einen Rucksack. N. kauft sich zudem einen Schlagring, angeblich, damit er überhaupt eine Waffe für den Anschlag hat. Er ist Fan davon, hat mehrere Schlagringbilder auf dem Handy.
Was beide nicht wissen: Sie werden bereits die ganze Zeit von einem Team des Bundeskriminalamts und des Bundesamtes für Verfassungsschutz observiert. Sie werden am Stand fotografiert, wie sie sich Luftdruckwaffen, Macheten und Messer anschauen.
Etwa zwei Stunden sind sie dort, dann fahren sie zurück. Gegen 19:00 Uhr wird der Ford EcoSport von G. kurz hinter der Grenze am Ortseingang Schirnding (Bayern) von der Bundespolizei und dem Grenzschutz angehalten. Ob die Kontrolle Zufall oder nicht ist, bleibt lange unklar. Ein Polizist erzählt später vor Gericht von einer Fahndungsmitteilung im System. Verfassungsschutz und BKA haben sie wegen möglicher Bewaffnung zur Fahndung ausgeschrieben.
Im Handschuhfach wird der Schlagring gefunden. Der Besitz ist strafbar. N. bekommt eine Anzeige wegen unerlaubten Waffenbesitzes, beide kriegen ein Verfahren wegen illegaler Einreise, weil sie nicht die passenden Dokumente dabei hatten. Schlagring und die Handys der beiden werden eingezogen. N. hat zu dem Zeitpunkt keine SIM-Karte im Handy.
Um 2:45 Uhr werden sie aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen und fahren heim.
Die Handys werden von der Bundespolizei an den Verfassungsschutz übermittelt. Die leiten einen Datenträger mit gespiegelten Daten an das BKA weiter. Jetzt beginnt die Auswertung. Chats werden exportiert und übersetzt, Bilder und Suchverläufe gesichtet.
Kontrolle als Zäsur
Offenbar haben sich G. und N. inzwischen von ihren Plänen verabschiedet. Den Treueeid hat G. vergessen. „Da habe ich nicht mehr drüber nachgedacht. Das war für mich Vergangenheit“. Einem Kontakt schreibt er mit einem neuen Handy „Hallo“, aber er löscht sein Konto gleich wieder. Auf Facebook schreibt er einer unbekannten Person, dass er gerne wieder in die Rückkehrgruppe reinmöchte. N. erzählt einem Bekannten, dass er hier noch die Fahrschule zu Ende machen und dann Deutschland verlassen will.
Das Thema IS wird dennoch immer wieder aufgegriffen. Am 30. Dezember unterhalten sie sich auf einer Autofahrt über die Polizeikontrolle. „Du hättest vorsichtiger sein müssen“, mahnt G. Drei Tage vorher hat N. einen Strafbefehl für den Schlagring bekommen: 450 Euro in 30 Tagessätzen. „Nach jedem Hinfallen ist man schlauer, es war mir eine Lehre“, entgegnet N., „Entweder waren sie dir hinterher oder mir. Sie sind sehr aufmerksam, auf welcher Internetseite du bist“. An dem Tag reden sie auch nochmal über eine Ausreise nach Afrika.
Zwei Tage später echauffieren sie sich über die Moschee, dass diese so viel Geld kostet. „Wenn es IS wäre, würde es kein Geld kosten“, meint G. An einem anderen Tag unterhalten sie sich über die Beteiligung des IS in Gaza.
„Der beste Weg wäre es, in den Dschihad zu gehen“, sagt G. in einem Gespräch darüber, Deutschland zu verlassen.
Zeit für eine Festnahme
G. und N. werden am 9. März 2024 nach Hof geladen. Dort können sie bei der Bundespolizei ihre Handys wieder abholen. „Sie haben da was gemacht, sei vorsichtig“, warnt N. Beide beschließen, die Handys nicht mehr zu benutzen. Sie stellen fest, dass auf den Handys auch Apps und Accounts gelöscht wurden. „Allah möge euch vernichten, dafür dass ihr mein WhatsApp kaputtgemacht habt“, wettert N.
Mittlerweile haben die Ermittler*innen offenbar genug Erkenntnisse gesammelt. Der Generalbundesanwalt stellt einen Haftbefehl aus, am 19. März werden Ibrahim M. G. und Ramin N. in Gera verhaftet und nach Karlsruhe überstellt. „Ich lebe normal, gehe arbeiten, habe nichts getan“, gibt G. bei seiner Verhaftung an.
Wie gefährlich der „Islamische Staat Provinz Khorasan“ ist, zeigt sich nur drei Tage später. Im russischen Krasnogorsk verüben Dschihadisten einen Terroranschlag auf ein Konzert mit insgesamt 149 Toten. Der ISPK bekannte sich zu dem Anschlag.
Die Auswertung: Zehntausende Bilddateien
Die Handy-Auswertungen bringen sehr viel belastendes Material zu Tage. Die Auswertungssoftware des Bundeskriminalamts zieht rund 90.000 Bilddateien aus Gs. Handy. Ermittler*innen finden darunter Bilder und Videos mit IS-Bezug, teilweise von der ISPK-Medienstelle Islam Foundation. Neben Kampfvideos sind es auch Propagandavideos mit sogenannten Naschids, islamistischen Sprechgesängen. Auch Fotos von Waffen und Waffenteilen werden gefunden. Ebenso Videos von Waffenpräsentationen. Die frühesten Bilder kamen 2020 auf das Handy, die meisten im Sommer 2023.
Sehr viel Einblick geben auch die Chats, die G. geführt hat. Es sind rund 700 einzelne Chats, viele davon aber privater Natur. Wichtig sind für die Ermittlungen die Chats mit den IS-Kontakten und einer Telegram-Gruppe mit dem Namen „Rückkehr des Kalifen“. Deren Leiter war „Akhi“.
Ein Islamwissenschaftler stellt im Auftrag des BKA fest: Es wurden rund 100 Bilder und Texte festgestellt, die eine radikal-islamistische Einstellung von G. und eine Nähe zum IS-PK ausweisen. Der Experte stellt auch viel Material fest, welches die Taliban kritisiert. Sie vernachlässigen den Dschihad, sind abtrünnig vom Islam und kooperieren mit Ungläubigen wie den USA.
Andere Videos verherrlichen die Gewalt des IS, zeigen deren Verbrechen und huldigen Attentätern. Die Videos werden in Gruppen geteilt, in denen G. passives Mitglied ist.
Es werden nur zwei Einträge von G. in solchen Kanälen gefunden. In einem fragt er einen Meister, was die Gesetze der Scharia sagen, wenn ein junger Muslim „Unzucht mit ungläubigen Mädchen begangen“ hat. Im anderen fragt er, ob seine Gebete gültig sind. Denn der Vorbeter in der Moschee, in die er geht, redet die Mujaheddin schlecht und sagt, dass der Dschihad nicht mit Waffen geführt wird.
Bei N. lässt sich nicht so viel finden. Viele Apps sind gelöscht, die Cleaner-App nicht. Die BKA-Software findet rund 60.000 Bilddateien, darunter auch Bilder von Waffen.
Der Islamwissenschaftler vom BKA stellt bei ihm eine Handvoll Videos mit salafistischen Inhalten von TikTok und YouTube fest. In den werden angebliche Dekadenz afghanischer Jugendlicher durch westlichen Einfluss und islamistische Predigten gezeigt.
Im Suchverlauf tauchen Suchen zum schwedischen Parlament innen und außen auf. Auch Recherchen zu „Sweden murder“, „Gefängnis Germany“ und „Messerattacke Düsseldorf heute“. YouTube-Links zu Videos von Koranverbrennungen hat er G. geschickt.
Im Benutzerwörterbuch fallen Wörter wie Jihad, Ungläubige und Märtyrer sowie porn und iPhone auf. Auch ein Interesse an Betäubungsmitteln und Waffen lässt sich aus den Daten herauslesen.
Zudem findet eine Ermittlerin ein PDF vom IS-Magazin Al-Naba, welches in gedruckter Form auch an Kämpfer verteilt wird. Darin sind Infografiken über IS-Anschläge und die Biografie eines Ex‑Talibans, der sich dem IS angeschlossen hat. Weitere radikal-islamische Dokumente haben Titel wie „Wer wird den islamischen Boden verteidigen?“ und „Der Dschihad ist eine persönliche Pflicht“. Teilweise befinden sie sich erst seit Anfang 2024 auf Ns. Handy.
In JVA noch groß getönt
In der JVA soll G. noch geäußert haben, „er wolle die Schweineleute töten“. Das kann aber nie genau bestätigt werden. Ein Mitinsasse, der vor Gericht als Zeuge geladen wird, tickt schon bei Betreten des Saales aus. „Ich bleibe laut“, schreit er in einem offenbar psychischen Anfall herum, „Richter ist Allah“. Er beruhigt sich nicht mehr, wird nach wenigen Minuten im Saal zurück in die JVA gebracht und als nicht vernehmungsfähig deklariert.
Reue und Realisierung vor Gericht
Nachdem der Generalbundesanwalt die Anklage erhoben hat, kommt es am 15. November 2024 zum Prozess am Oberlandesgericht Jena. Ibrahim M. G. ist sichtlich unwohl, als er in den Saal geführt wird, er wirkt nervös. Er ist an den Händen gefesselt und trägt einen Vollbart und seinen dunkelblauen Parka. Nach ihm wird Ramin N. hereingebracht. Auch er ist gefesselt, wirkt aber deutlich lockerer. Er trägt eine schwarze Sportjacke und einen Vollbart, der um einiges länger ist als der von G.
Auf der Anklagebank sind sie umgeben von ihren beiden Rechtsanwälten und einer Handvoll Justiz- und Polizeibeamter. Zwischen ihnen sitzt ein Dolmetscher, der für sie Sachen, die sie nicht verstehen, auf Farsi übersetzt.
Während sich N. vorwiegend schweigend verteidigen will, fängt G. schon am zweiten Verhandlungstag an zu reden. Er zeigt sich reuig. „Ich wurde islamisch emotionalisiert“, erklärt sich G., „wie Gehirnwäsche“. Er nennt es immer wieder einen Fehler. „Ich dachte, das sind gute Menschen.“
Er erzählt von seinem Leben in Afghanistan und Gera, wann er angefangen hat, sich intensiver mit dem Islam zu beschäftigen. Abgeglichen werden seine Erzählungen mit seinen Chats. Einem Kontakt schreibt er, dass Deutschland für einen Muslim nicht geeignet ist, und er möchte „zu einem Ort gelangen, wo der Islam herrscht“.
G. erklärt, dass er im März 2024 weder ausreisen noch Menschen töten wollte. Vor Gericht gibt er sich geläutert: „Unschuldige Menschen zu töten, ist nicht gut. Das ist auch im Islam so. Also, wenn man einen unschuldigen Menschen tötet laut Koran, hat man die ganze Welt getötet. Und wenn man einen Unschuldigen rettet, dann hat man die ganze Welt gerettet.“
Während des Prozesses merkt man, wie G. klar wird, in was für eine Situation er sich manövriert hat. „Nach der Trennung von meiner Familie habe ich mehr wertgeschätzt, was mir fehlt.“ Vor Gericht gibt er an, immer wieder mit seiner Familie zu telefonieren. „Ich möchte mein normales Leben führen.“ Arbeiten und Zeit mit der Familie verbringen. Er hat sich wohl auch an die Deradikalisierungsstelle des BAMF gewandt. Als die Vertreter des Generalbundesanwalts ihr Plädoyer mit dem geforderten Strafmaß beenden, kommen G. die Tränen.
Was nicht bekannt ist: Schon vor seiner Verhaftung stand seine Ehe vor dem Aus. Sein Schwiegervater hatte bereits einer Scheidung zugestimmt, sehr unüblich in islamischen Kreisen. Einem STRG_F-Reporter richtet die Frau aus, dass sie ihn (G.) hasse. Auch droht G. eine Abschiebung im Anschluss an die Haft.
N., selbst spricht nur wenige Worte im Prozess, gegen Ende gibt sein Anwalt eine Erklärung für ihn ab. Darin gibt er sich unschuldig. Er wollte aber nicht als Feigling dastehen und hat G. deshalb begleitet. „Ich bin heute froh, dass es mit dem Waffenbesorgen in Tschechien nicht funktioniert hat.“
Doch verschiedene Chataussagen von G. (z. B. „Er hat durch mich den IS kennengelernt“) und das von ihm verschickte Feiglinge-Video belasten ihn schwer. Auch die Teilnahme am Waffenkauf belegt eine Mittäterschaft.
Ihr letztes Wort nutzen beide für Reue: „Ich kann nur sagen, es tut mir leid“, entschuldigt sich G. „Es tut auch mir leid und ich erwarte Gerechtigkeit“, schließt sich N. an.
Das Gericht urteilt: fünf Jahre und sechs Monate Haft für Ibrahim M. G. und vier Jahre und zwei Monate Haft für N.
Sie werden verurteilt für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (G.), für Verabredung zu einem Verbrechen, in dem Falle Mord, (beide) und die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (beide) sowie für einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (beide).
Auch stellt das Gericht fest: Beide waren objektiv keine reale Gefahr für das Parlament, zudem war die Tatausführung noch einige Zeit entfernt. G. sagt selbst: „Das war blöd von mir, dass man ohne Erfahrung eine Waffe kauft.“
Die Verteidigung geht in Revision, hatten sie für G. eine Freiheitsstrafe unter vier Jahren und für N. sogar Freispruch gefordert. Doch wie am 20. Januar 2026 bekannt gegeben wurde, hat der Bundesgerichtshof am 18.12.2025 die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen und damit das Urteil bestätigt.






