Tag 5 im ISPK-Prozess: „Stellen Sie uns den Mujaheddin vor“
Noch mehr Chat-Details, konspiratives Verhalten und Ausreise nach Nigeria. Das Update zum fünften Verhandlungstag:
Darum geht es: Den beiden Angeklagten Ibrahim M. G. und Ramin N., zwei in Gera ansässige Afghanen, wird vorgeworfen, einen Terroranschlag in Stockholm geplant zu haben, um für den Islamischen Staat die Koranverbrennungen zu rächen. Zuvor sollen sie auch an die Witwen und Waisenkinder von IS-Männern gespendet haben und überlegten zudem, sich in Nigeria der islamistischen Miliz anzuschließen.
Nach einem krankheitsbedingten Ausfall ging die Verhandlung am Donnerstag (19.12.) weiter. Es wurde mit dem Verlesen verschiedener Vermerke und Chatverläufe fortgefahren.
Ein Vermerk behandelte die Videos mit salafistischem Inhalt, die auf dem Smartphone des Angeklagten N. gefunden wurden. Es wurden zwei TikTok- sowie sieben YouTube-Videos bewertet. Es ging vor allem um Predigten und Vorträge, die die Ideologie festigen sollen und um Prüfungen, die Muslime durchleben müssen. Eine ebenfalls auf dem Handy von N. gefundene Ausgabe eines IS-Magazins wurde auch bewertet. Darin war unter anderem eine Infografik von kürzlich durchgeführten IS-Operationen und Anschlägen zu finden.
Auch ein Vermerk des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz wurde erwähnt. Noch vor der Grenzkontrolle und Beschlagnahme der Smartphones im September 2023 gab es eine nachrichtendienstliche Überwachung der beiden Angeklagten. Neben einer Übersicht von Personen, die mit den beiden in Kontakt gekommen sind, gab es ein paar Erkenntnisse aus der Überwachung. N. sei der einzige außerfamiliäre Kontakt von G. und beide unternahmen eine „Vielzahl gemeinsamer Moschee-Besuche, Einkäufe und Spaziergänge im Stadtgebiet Gera“. Dabei verhielten sie sich konspirativ, indem sie ihre Umgebung aufmerksam beobachteten, Orte mit geringem Personenaufkommen wählten und ungewöhnliche Wege auf ihren Spazierrouten einschlugen. Das habe die Überwachung erschwert.
„Er hat durch mich den IS kennengelernt“
Aus den Chatverläufen des Angeklagten G. wurden einige relevante Stellen verlesen. Meist war sein Chatpartner die Kontaktperson Akhi. Es ging vor allem um die Überweisungen in das Flüchtlingslager Al-Hol und an die Angehörigen von IS-Kämpfern. Dabei wurde deutlich, dass G. bewusst war, dass es IS-Angehörige sind, die sein Geld bekommen sollten.
In einem Chat gab G. zu, dass sein Freund durch ihn die richtige Ideologie gefunden hat: „Er hat durch mich den IS kennengelernt“.
Im Sommer 2023 äußerte G. mehrfach in Chats das Interesse, sich zusammen mit einem Freund in Nigeria dem IS anschließen zu wollen. „Stellen Sie uns den Mujaheddin vor“, schrieb er einer Kontaktperson. „Wir kaufen das Visum von Nigeria und fahren hin“, schilderte G. das Vorhaben, „Wir brauchen jemand mit Kontakt zu den Mujaheddin.“ Man wollte im nächsten Jahr ausreisen, wenn alles koordiniert ist. Das Vorhaben scheiterte an fehlenden Kontakten vor Ort.
Der Chat mit dem Treueid wurde auch verlesen. Ebenso eine Stelle, wo G. äußerte, dass Deutschland für Muslime nicht geeignet sei: „Es gibt hier viel Verderbnis“. Außerdem schloss er eine Rückkehr nach Afghanistan aus. Da und im Iran sei es „viel schlimmer als hier“.