Tag 7 im ISPK-Prozess: Weitere BKA-Erkenntnisse
Über zwei Stunden lang Befragung einer BKA-Kriminalkommissarin, Innenraumüberwachung und tschechische Schnitzel. Das Update zum siebten Verhandlungstag:
Darum geht es: Den beiden Angeklagten Ibrahim M. G. und Ramin N., zwei in Gera ansässige Afghanen, wird vorgeworfen, einen Terroranschlag in Stockholm geplant zu haben, um für den Islamischen Staat die Koranverbrennungen zu rächen. Zuvor sollen sie auch an die Witwen und Waisenkinder von IS-Männern gespendet haben und überlegten zudem, sich in Nigeria der islamistischen Miliz anzuschließen.
Am ersten Verhandlungstag im neuen Jahr gab es eine weitere Zeug*innenbefragung. Es kam eine junge Kriminalkommissarin des Bundeskriminalamts Berlin. Sie wurde zu den Vermerken befragt, die sie im Rahmen der Ermittlungen geschrieben hat. Die Befragung dauert über zwei Stunden. Auch hier ging es vor allem um die Smartphone-Auswertung des Angeklagten G.
Die Kriminalkommissarin (KKin) hatte seine Smartphones ausgewertet, die G. nach der Beschlagnahme seines eigentlichen Smartphones im September 2023 benutzt hatte. Auch hier wurde Material mit radikal-islamistischen Inhalte und IS-Bezügen gefunden. Auf dem Smartphone, welches der Angeklagte G. vom Januar 2024 bis zu seiner Festnahme am 19. März 2024 benutzt haben soll, fand man weitere Chats zu Geldüberweisungen. Nach Ansicht der Ermittlerin soll es sich bei der Kontaktperson Akhi handeln. In einem Chat habe G. auch geäußert, dass er weiterhin plane nach Afghanistan auszureisen und auch gerne wieder in die Telegram-Gruppe „Rückkehr des Kalifen“ (siehe Tag 2) möchte.
In den Suchverläufen wurden Suchanfragen gefunden, die eine Recherche zur Ausreise in verschiedene Länder, meist Afrika, vermuten ließen. Auch Suchbegriffe wie ISIS und Daesh tauchten auf. Ebenso wurde danach gesucht, wohin man mit afghanischem Pass ohne Visum reisen kann.
Der vorsitzende Richter hat die KKin auch zu den Finanzverhältnissen der Angeklagten in Relation zu Waffenkäufen befragt. Obwohl G. im August 2023 kurze Zeit arbeitslos war, hatten beide laut ihrer Kontoauszüge insgesamt rund 3800 Euro zur Verfügung als sie in die Tschechei zum Waffenkauf gefahren sind. Am Tag der Fahrt hatte der Angeklagte N. 500 Euro abgehoben. Im Auto wurden später 470 Euro gefunden.
Bei der Observation der beiden Angeklagten vor ihrer Verhaftung wurde auch auf eine Innenraumüberwachung aus dem Auto von G. gesetzt. Als eine Erkenntnis davon nannte die KKin ein Gespräch beider, nachdem sie ihre beschlagnahmten Smartphones von der Polizei abgeholt hatten: „Auf der Fahrt wurde unter anderem darüber gesprochen, dass die Polizei die Handys manipuliert haben könnte und sie die besser nicht mehr verwenden.“
In einem weiteren aufgezeichneten Gespräch hatten sie sich darüber, die Finanzierung ihrer Moschee, echauffiert und meinten, dass es in einem anderen Land oder beim IS anders wäre. N. soll auch angesprochen haben, dass G. immer sagt, dass er ausreisen möchte, aber es nicht macht. „Es wurde deutlich, dass man sich am Daesh beteiligen wollte“, berichtete die KKin über das Gespräch.
Nachdem die Zeugin entlassen wurde, fuhr man mit der weiteren Beweisaufnahme fort. Wie schon im Dezember wurde über die Überweisung an die iranische Bank für die Unterstützung IS-Angehöriger und den Wechselkurs diskutiert. Bei der iranischen Bank sind 96 Millionen Rial angekommen, was laut Wechselkurs zum Zeitpunkt der Überweisung über 2000 Euro gewesen ist. Der Angeklagte G. hatte in seiner Aussage davon gesprochen, nur 200 Euro gezahlt zu haben. Dabei kam man auch auf den Schwarzmarkt-Wechselkurs im früheren Ostblock, mit der Anekdote, wie ein tschechisches Schnitzel genauso viel wie eine Cola gekostet hat, zu sprechen. Eine Einigung bei der Summe kam jedoch nicht zustande. Der Vorsitzende Richter fand aber, dass es für die Strafzumessung eher relevant ist, ob er Geld an den IS gesendet hat und nicht wie viel.
Aus den Chats wurden weitere Passagen verlesen. Mit IS-Kontaktperson Talha soll G. sich über Waffen unterhalten haben. Es ging darum, wie viele Waffen und Munition jeder haben sollte und man auf jeden Polizisten, den man sieht, schießen soll. G. hoffte laut des Chats darauf, dass ihm ein Märtyrertod zusteht. „Wir sollten nicht lebend in die Hände der Ungläubigen fallen“. Talha hat klargestellt, dass der Anschlag nach den Maßgaben des IS durchgeführt werden soll. Auch die Schwierigkeiten beim Waffenkauf wurden thematisiert, dass es in Polen und der Tschechei einfacher sei als in Deutschland und wo man die Waffen am besten verstecken könne.
Ungefähr vier Fünftel der Chats und Urkunden wurden nun eingeführt. Weitere Zeug*innen sind nicht geplant. Das Urteil könnte im Februar fallen.