Tag 9 im ISPK-Prozess: Was es zum zweiten Angeklagten gibt
Der zweite Angeklagte hatte Chats und Accounts gelöscht. Dennoch fand man auch bei ihm extremistische Inhalte auf dem Handy. Das Update zum neunten Verhandlungstag:
Darum geht es: Den beiden Angeklagten Ibrahim M. G. und Ramin N., zwei in Gera ansässige Afghanen, wird vorgeworfen, einen Terroranschlag in Stockholm geplant zu haben, um für den Islamischen Staat (Ableger Provinz Khorasan/ISPK) die Koranverbrennungen zu rächen. Zuvor sollen sie auch an die Witwen und Waisenkinder von IS-Männern gespendet haben und überlegten zudem, sich in Nigeria der islamistischen Miliz anzuschließen.
Ein Großteil der verlesenen Beweise am neunten Prozesstag betrafen den Angeklagten Ramin N. Der 24-Jährige spielte bislang keine große Rolle, denn die meisten prozessrelevanten Sachen hatten die Ermittler*innen beim Angeklagten Ibrahim M. G. gefunden. Bei N. waren viele Chats gelöscht. Auch sein Facebook-Profil war nicht mehr einsehbar. Das Smartphone, welches am 9.9.23 beschlagnahmt wurde, hat N. nach der Rückgabe kaum benutzt. Das deckt sich mit seiner abgehörten Aussage, dass man die Smartphones lieber nicht benutzen sollte, da die Polizei bestimmt etwas manipuliert habe. Lediglich eine Fahrschul-App hatte er darauf in Verwendung. An dem Erreichen des Führerscheins hielt N. offenbar weiter fest, auch wenn er im September 2023 seine Anzahlung zurückverlangt hatte. In einem abgehörten Telefonat vom Februar 2024 mit einer Person, die in den Iran ausreisen wollte, gab N. an, bis Ende des Jahres in Deutschland bleiben zu wollen, um seinen Führerschein zu machen. „Du gehst für 2 Monate, wenn wir da noch am Leben sind, werden wir uns wiedersehen“, so N. weiter. „Ich habe gefährlichere Pläne“, sagte er in einem anderen Telefonat. N. hatte ansonsten viel Kontakt zu seiner Familie, insbesondere zu seiner Mutter, die noch in Afghanistan lebt.
Aus den Datensätzen wie Suchverläufen geht hervor, dass er sich vor allem mit allgemein religiösen Sachen wie Gebetszeiten in Gera, aber auch Shopping beschäftigt hat. Er habe unter anderem nach Kratzbäumen für Katzen, Goldketten und Sneaker gesucht. Doch auch extremistische Inhalte wurden auf seinem Smartphone sichergestellt. Es wurden mehrere Dokumente gefunden, die als IS- oder Al-Qaida-nah gesehen werden. Konkret wurden drei radikal-islamische Schriftstücke genannt. Ein 34-seitiges Dokument mit dem Titel „Wer wird den islamischen Boden verteidigen“ und ISPK-Flagge auf dem Titelblatt sowie zwei Dokumente, die als Al-Qaida-nah gelten, mit je über 100 Seiten. Eines hat den Titel „Der Djihad ist eine persönliche Pflicht“, und das andere wurde von einem der geistigen Väter von Al-Qaida verfasst.
Auch habe N. zu dem Schwarzmarkt in der Tschechei recherchiert und eine Webseite des schwedischen Staats besucht. Ebenfalls geht aus dem Suchverlauf hervor, dass er scheinbar ein Interesse an der Beschaffung von Betäubungsmitteln und Waffen hatte.
Zu G. gab es an dem Tag nicht viel Neues. Es wurde ein Chat verlesen, den er mit einer Person in Afghanistan hatte. Die Person sollte ihm wieder Zugang zu Telegram-Gruppen verschaffen. Als die Person misstrauisch wurde und meinte, dass er ja auch ein Verräter sein könnte, antwortete G.: „Wenn ich ein Verräter bin, dann nur für Allah“.